Wenn Abgeordnete live über den Verlauf von Debatten twittern, dann sei das „den Verhandlungen des Bundestags unangemessen und daher unerwünscht“, legte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) fest. Dass gerade der Kurznachrichtendienst Twitter auch dazu dienen kann, Öffentlichkeit, Transparenz und Bürgernähe herzustellen, verkennt er dabei. Auch gegenüber Laptops zeigt sich Schäuble streng: Die Nutzung von Geräten, „die Geräusche erzeugen, aufgeklappt oder hochgestellt werden“, sei unzulässig. Diese Regel mag im Kern sinnvoll sein und zu einer ruhigeren Kulisse im Parlament führen. Warum aber „insbesondere Computer-Laptops“ verboten werden und Zeitungen nicht, obwohl sie potentiell um einiges größer und lauter sind, ist schwer nachvollziehbar.
Wir haben recherchiert, wie andere Parlamente mit dem Thema umgehen, und die Antworten von fünfzehn Landesparlamenten und vom Europarlament in einer Karte für Euch aufbereitet. Einzig der Landtag in Niedersachsen hat uns nicht geantwortet.
In den meisten Landtagen ist es kein Problem, Laptops zu nutzen oder Zeitungen zu lesen, solange die Sitzungen dadurch nicht gestört werden. Auch Live-Berichterstattung oder Kommentierung der Debatten über Twitter ist in allen Landesparlamenten erlaubt. Insgesamt zeigt sich, dass alle Länder bis auf Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg weniger strikt als der Bundestag sind. Teils gibt es allerdings auch skurrile Regeln: Im Landtag Nordrhein-Westfalen dürfen beispielsweise keine Laptops benutzt werden, Tablets mit zusätzlicher Tastatur hingegen sind kein Problem.
Die Pressestelle des Thüringer Landtags betonte:
Auch in den Sitzungen des Landtags kommt das durch die Verfassung garantierte Prinzip der Freiheit der Mandatsausübung zum Tragen. Abgeordnete können daher grundsätzlich keinen Beschränkungen unterliegen, die es untersagen würden, neben dem Verfolgen der Sitzung weiteren Tätigkeiten nachzugehen.
Besonders im Vergleich zu Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt, die auf einen „papierlosen Landtag“ beziehungsweise eine „netzbasierte Mandatsausübung“ setzen, wirkt Schäubles Verbot völlig antiquiert.
Schäuble beharrt auf seiner Position
Mittlerweile hat sich Wolfgang Schäuble dem Tagesspiegel gegenüber noch einmal zum Thema geäußert:
Es ist die Aufgabe des Bundestagspräsidenten dafür zu sorgen, dass das Ansehen des Parlaments und der Abgeordneten hoch ist. Diejenigen, die vorlaut twittern und sonst was, mögen mal überlegen, wie das auf einen Staatsbürger wirkt, der den Bundestag beobachtet: Einer oder eine redet mit großer Leidenschaft und dann sitzen da welche, die alles machen, bloß nicht zuhören.
Bei solchen Aussagen stellt sich die Frage, ob die Ansichten des Bundestagspräsidenten noch der Arbeitsweise heutiger Abgeordneter gerecht werden. Twitter kann als Medium der Abgeordneten Transparenz schaffen und Öffentlichkeit herstellen. Bürgerinnen und Bürger können ohne Zugangshürden und mehr oder weniger unmittelbar erfahren, wie aktuelle Debatten ablaufen, wie sich Politiker positionieren und vieles mehr. Schäuble schränkt hier auch grundlos Transparenz ein. Gleichzeitig unterstellt er den Abgeordneten, dass sie ihre Geräte zum bloßen Zeitvertreib nutzen würden. Immerhin damit kennt er sich selbst gut aus.
